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Kirchengesetz über den Evangelisch-lutherischen Propsteiverband Ostfalen

Vom 25. November 2022

(ABl. 2023 S. 5), geändert durch Kirchengesetz zur Bildung der Propstei Salzgitter vom 25. November 2023 (ABl. 2024 Nr. 1 S. 2)

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§ 1
Bildung

(1) Die Evangelisch-lutherischen Propsteien Bad Harzburg, Salzgitter, Schöppenstedt, Vechelde und Wolfenbüttel bilden unter Erhaltung der eigenen Rechtspersönlichkeit den Evangelisch-lutherischen Propsteiverband Ostfalen.
(2) 1Der Propsteiverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. 2Er hat seinen Sitz in Salzgitter-Lebenstedt. 3Im Rahmen des geltenden Rechts hat der Propsteiverband das Recht, Kirchenbeamte und Kirchenbeamtinnen zu ernennen und ein Siegel zu führen.
(3) Der Propsteiverband ordnet und verwaltet seine Angelegenheiten im Rahmen des geltenden Rechts in eigener Verantwortung.
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§ 2
Zweck

1Der Evangelisch-lutherische Propsteiverband Ostfalen ist Träger einer kirchlichen Verwaltungsstelle. 2Die kirchliche Verwaltungsstelle hat ihren Sitz in Salzgitter-Lebenstedt. 3Es bestehen Standorte in Wolfenbüttel und Blankenburg. 4Die Einrichtung weiterer Standorte bedarf der vorherigen Genehmigung des Landeskirchenamtes.
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§ 3
Verordnungsermächtigung

Die Kirchenregierung kann das Nähere durch Kirchenverordnung regeln.

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