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Kirchengesetz über die Zustimmung zur Militärseelsorge

Vom 4. Juni 1957

(ABl. 1957 S. 22)

Die Landessynode der Braunschweigischen evangelisch-lutherischen Landeskirche hat das folgende Kirchengesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
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Einziger Paragraph

Dem von der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland beschlossenen Kirchengesetz vom 7. März 1957 zu dem Vertrage mit der Bundesrepublik Deutschland zur Regelung der evangelischen Militärseelsorge und dem ebenfalls beschlossenen Kirchengesetz vom 8. März 1957 zur Regelung der evangelischen Militärseelsorge in der Bundesrepublik Deutschland wird zugestimmt.